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Alles gut geregelt an der Waldschule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der Waldschule lernen und arbeiten weit über 800 Menschen jeden Tag zusammen. Diese Gemeinschaft braucht viele Regeln und Absprachen. Einige sind gesetzlich so vorgeschrieben, andere wurden hier in der Waldschule aufgestellt. Alle haben zum Ziel, einen möglichst reibungslosen und störungsfreien Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten und damit unsere Leitziele „Verlässlichkeit – Erfolg – Humor“ für alle zu erfüllen.

Bitte nehmt euch /nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Regeln in Ruhe zu lesen. Ihr Schülerinnen und Schüler bekommt am Anfang des Schuljahres einer „Erklärung zu Kenntnisnahme und Einverständnis der schulischen Regeln“ ausgehändigt um zu bestätigen, dass Ihr und Sie davon Kenntnis genommen habt/haben und Ihr, liebe Jungs und Deerns, auf die Einhaltung der Regeln achten werdet.

  1. SchulOrdnung/SchulVertrag
  2. SchulRegeln (verbindliche Ergänzung zur Schulordnung)
  3. Regeln und Absprachen für die Pausen
  4. Regelungen in Krankheitsfällen und für die Beurlaubung von Schülern
  5. Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ („Waffenerlass“)
  6. „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“

Bitte lesen Sie und lest die Regelungen mindestens zu Beginn eines jeden Schuljahres wieder durch.

Waldschule Hatten (Oberschule)
Schultredde 17
26209 Sandkrug

Telefon: 04481 90664-30

E-Mail: wsh@waldschule-hatten.de

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